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Auf dem Standesamt



Auf dem Standesamt


Der Weg zum Glück
Fast jede Hochzeit führt über den Gang zum Standesamt. Zwar gibt es ab 1. Januar 2009 die Möglichkeit ohne den Gang zum Standesamt kirchlich zu heiraten, jedoch ist die Eheschließung dann nicht rechtlich anerkannt und somit fallen zum Beispiel steuerliche Vorteile, Unterhaltsrecht und Erbrecht weg. Diese sogenannte "Nur- Kirchenehe" wird rechtlich als nichteheliche Gemeinschaft angesehen. Sollten man sich jedoch für das Standesamt entschieden haben, müssen bis es zu dem glücklichen Augenblick, Braut und Bräutigam sich das Ja-Wort geben einige Hürden überwunden werden.

 


Schon frühzeitig sollte man sich um eine förmliche Anmeldung beim Standesamt der Wahl bemühen. Diese Anmeldung ist unabhängig vom gewünschten oder vorgschlagenen Hochzeitstermin. Trotzdem müssen bereits jetzt einige Unterlagen eingereicht werden:
Ist die Anmeldung erfolgt, vereinbart man mit dem Standesamt ein Hochzeitstermin. Besondere Termine sollten lange im vorraus vereinbart werden, da mit Sicherheit noch andere Paare auf den Gedanken kommen werden. Diese Daten dürften für kommende Hochzeiten interessant sein: Ebenso spielt bei dem Hochzeitstermin die Jahreszeit eine Rolle. Mögen es die Einen lieber sommerlich warm, lassen sich viele andere widerum gern im Dezember trauen. In der bundesweiten Statistik der letzten Jahre liegen die Monate Juni und Juli unangefochten an den Spitzenpositionen.




Gebühren

Anmeldung der Eheschließung33,00
Anmeldung der Eheschließung mit Beachtung ausländischem Recht55,00
Nachprüfung der Anmeldung zur Eheschließung33,00
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft33,00
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Beachtung von ausländischem Recht55,00
Nachprüfung der Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft33,00
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses33,00
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses mit Beachtung von ausländischem Recht55,00
Abschriften oder Urkunden aus dem Heirats-, Geburten- oder dem Sterbebuch7,00
Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus einem Familienbuch8,00
Erteilung einer Lebenspartnerschaftsurkunde7,00
Anlegung eines Familienbuches auf Antrag33,00
Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften33,00

Ablauf


Das Familienstammbuch
Der Ablauf der Eheschließung auf dem Standesamt folgt immer dem selben Muster. Braut und Bräutigam werden nacheinander vom Standesamten befragt ob sie dem Eheschluß zustimmen. Antworten beide mit "ja" ist die Ehe rechtskräftig. Kreative Köpfe sollten hier aufpassen, denn es kam schon vor, daß ein "Jo", "Aber sicher" oder ähnliches dazu geführt hat, daß die Eheschließung nicht zu Ende geführt wurde. Weiterhin wird das Protokoll der Heirat vorgelesen und dem frischem Brautpaar zur Unterschrift vorgelegt. Achtung bei Namensänderung, hier muss bereits mit dem neuen Namen unterschrieben werden. Am Besten vorher üben. Nach der Unterschrift wird die Ehe im Heiratsbuch beurkundet und der Standesbeamte legt das Familienbuch (verbleibt im Standesamt) an und überreicht dem Brautpaar das Familienstammbuch.

 


Zusätzliche Punkte im Ablauf, wie Ringtausch und Sekt oder Champanger nach der Trauung müssen mit dem Standesbeamten im Vorfeld besprochen werden.