Auf dem Standesamt

Der Weg zum Glück
Fast jede Hochzeit führt über den Gang zum Standesamt. Zwar gibt es ab 1. Januar 2009 die Möglichkeit ohne den
Gang zum Standesamt kirchlich zu heiraten, jedoch ist die Eheschließung dann nicht rechtlich anerkannt und
somit fallen zum Beispiel steuerliche Vorteile, Unterhaltsrecht und Erbrecht weg. Diese sogenannte "Nur-
Kirchenehe" wird rechtlich als nichteheliche Gemeinschaft angesehen.
Sollten man sich jedoch für das Standesamt entschieden haben, müssen bis es zu dem glücklichen Augenblick, Braut und
Bräutigam sich das Ja-Wort geben einige Hürden überwunden werden.
Schon frühzeitig sollte man sich um eine förmliche Anmeldung beim Standesamt der Wahl bemühen. Diese Anmeldung
ist unabhängig vom gewünschten oder vorgschlagenen Hochzeitstermin. Trotzdem müssen bereits jetzt einige
Unterlagen eingereicht werden:
- ausgefülltes Formular der Anmeldung der Eheschließung von beiden Verlobten
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
- beglaubigte Kopie der Reisepässe oder Ausweis
- bei Vorehe: Familienbuchabschriften oder die Heiratsurkunde der Vorehe
- bei Vorehe: Eheauflösungsnachweis
- eine amtliche Familienstands- sowie eine Wohnsitz- oder Meldebescheinigung
- ggf. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
Ist die Anmeldung erfolgt, vereinbart man mit dem Standesamt ein Hochzeitstermin. Besondere Termine sollten
lange im vorraus vereinbart werden, da mit Sicherheit noch andere Paare auf den Gedanken kommen werden. Diese Daten
dürften für kommende Hochzeiten interessant sein:
- 09.09.2009
- 10.10.2010
- 11.11.2011
- 12.12.2012
Ebenso spielt bei dem Hochzeitstermin die Jahreszeit eine Rolle. Mögen es die Einen lieber sommerlich warm,
lassen sich viele andere widerum gern im Dezember trauen. In der bundesweiten Statistik der letzten Jahre
liegen die Monate Juni und Juli unangefochten an den Spitzenpositionen.
Gebühren
| Anmeldung der Eheschließung | 33,00 |
| Anmeldung der Eheschließung mit Beachtung ausländischem Recht | 55,00 |
| Nachprüfung der Anmeldung zur Eheschließung | 33,00 |
| Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft | 33,00 |
| Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Beachtung von ausländischem Recht | 55,00 |
| Nachprüfung der Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft | 33,00 |
| Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | 33,00 |
| Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses mit Beachtung von ausländischem Recht | 55,00 |
| Abschriften oder Urkunden aus dem Heirats-, Geburten- oder dem Sterbebuch | 7,00 |
| Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus einem Familienbuch | 8,00 |
| Erteilung einer Lebenspartnerschaftsurkunde | 7,00 |
| Anlegung eines Familienbuches auf Antrag | 33,00 |
| Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 33,00 |
Ablauf

Das Familienstammbuch
Der Ablauf der Eheschließung auf dem Standesamt folgt immer dem selben Muster. Braut und Bräutigam werden nacheinander
vom Standesamten befragt ob sie dem Eheschluß zustimmen. Antworten beide mit "ja" ist die Ehe rechtskräftig. Kreative Köpfe
sollten hier aufpassen, denn es kam schon vor, daß ein "Jo", "Aber sicher" oder ähnliches dazu geführt hat, daß die Eheschließung
nicht zu Ende geführt wurde. Weiterhin wird das Protokoll der Heirat vorgelesen und dem frischem Brautpaar zur Unterschrift vorgelegt.
Achtung bei Namensänderung, hier muss bereits mit dem neuen Namen unterschrieben werden. Am Besten vorher üben. Nach der Unterschrift
wird die Ehe im Heiratsbuch beurkundet und der Standesbeamte legt das Familienbuch (verbleibt im Standesamt)
an und überreicht dem Brautpaar das Familienstammbuch.
Zusätzliche Punkte im Ablauf, wie Ringtausch und Sekt oder Champanger nach der Trauung müssen mit dem Standesbeamten im Vorfeld
besprochen werden.